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Ermittlung der Bodenrichtwerte

    Die Bodenrichtwerte können ab sofort in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung bzw. den Vorgaben der Finanzverwaltung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 (Hauptfeststellungszeitpunkt) ermittelt. Die Bodenrichtwerte liegen bei der Gemeindeverwaltung seit Dienstag, dem 23.07.2024 einen Monat lang, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme aus (Rathaus Pfaffing, Schulstraße 3, 83539 Pfaffing).

    Näheres erfahren Sie über die beiliegende Bekanntmachung.

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